Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.967 Anfragen

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Verordnung

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verweisung einer Beschwerdeführerin auf die Erschöpfung des verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens ist auch dann zumutbar, wenn die angegriffene Regelung bereits außer Kraft getreten ist, weil auch dann eine nachträgliche Klärung der Grundrechtskonformität erwartet werden kann.

Ist Gegenstand des Normenkontrollverfahrens eine untergesetzliche Norm, so ist eine Verfassungsbeschwerde ungeachtet allein zu klärender verfassungsrechtlicher Fragen grundsätzlich erst nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens zulässig.

Eine Verfassungsbeschwerde ist verfassungsprozessrechtlich nicht von allgemeiner Bedeutung, wenn sie allein großflächige Einzelhandelsbetriebe, nicht aber die gesamte Bevölkerung in erheblichem Maße betrifft.


VerfGH Saarland, 23.10.2020 - Az: Lv 9/20

Vorgehend: OVG Saarland, 27.04.2020 - Az: 2 B 141/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant