Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.390 Anfragen

Eilantrag gegen Quarantäneverlängerung eines Schülers in einem Einzelfall stattgegeben

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der VGH Bayern hat dem Eilantrag eines Schülers gegen die Verlängerung seiner häuslichen Quarantäne stattgegeben. Einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg hat er abgeändert.

Der 20. Senat betont in seiner Entscheidung, dass die Anordnung und auch die Verlängerung der häuslichen Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I grundsätzlich auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützt werden können. Im konkreten Einzelfall lasse der Bescheid des Gesundheitsamtes allerdings die erforderlichen Ermessenserwägungen nicht erkennen und sei deshalb rechtswidrig.

Nachdem in der Schule des Antragstellers ein Coronafall aufgetreten war, wurde er als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft. Das Gesundheitsamt ordnete daraufhin eine 14-tägige häusliche Quarantäne und die Durchführung eines Coronatests an. Da der Antragsteller sich nicht testen ließ und mitteilte, dass er sich nicht testen lassen wolle, verlängerte das Gesundheitsamt die Quarantäne um weitere zehn Tage.

Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag des Antragstellers gegen die Verlängerungsanordnung ab. Hiergegen richtete sich die Beschwerde.

Gegen den Beschluss gibt es kein Rechtsmittel.


VGH Bayern, 06.11.2020 - Az: 20 CS 20.2573

Quelle: PM des VGH Bayern

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.390 Beratungsanfragen

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...

Simon, Mecklenburg Vorpommern

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant