Maskenpflicht von Versammlungsteilnehmern weiterhin rechtmäßig
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Verpflichtung von Versammlungsteilnehmern zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist weiterhin rechtmäßig.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Die Polizeidirektion Hannover hat die ihr für den 11.07.2020 und 18.07.2020 angezeigten Versammlungen zu dem Thema „Für einen Corona-Untersuchungsausschuss und die Wiederherstellung unserer Grundrechte“ bestätigt und unter anderem die Beschränkung angeordnet, dass die Versammlungsteilnehmer eine geeignete Mund Nase-Bedeckung zu tragen haben. Ausgenommen sind Personen, denen aufgrund von Vorerkrankungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist.
Das VG Hannover hat den Eilantrag abgelehnt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist maßgebend, dass bei einer sich fortbewegenden Versammlung die Einhaltung von Mindestabständen zwischen den Teilnehmern zusätzlich erschwert sei und für sich dem Infektionsschutz nicht genüge. Die Eignung einer Mund-Nase-Bedeckung zur Verringerung des Infektionsrisikos Dritter entspreche auch weiterhin dem aktuellen Stand der Forschung.
VG Hannover, 16.07.2020 - Az: 10 B 3828/20
Quelle: PM des VG Hannover
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...