Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.516 Anfragen

Irreführende Werbung mit Corona-Bezug

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Optiker unter Hinweis auf den Verzicht vieler Verbraucher in der Coronakrise unter anderem ankündigt „Brillengläser geschenkt für alle!“. Hier liegt ein Verstoß gegen das Zuwendungsverbot des § 7 HWG vor.

Konkret wurde folgendes angeboten:

„BRILLENGLÄSER GESCHENKT FÜR ALLE!*

Gutes Sehen in jeder Lebenslage - das ist für unser Team eine Berufung

Im Augenblick haben es alle in Deutschland nicht einfach. Daher müssen wir zusammenhalten. Wir von [...] leisten unseren Beitrag und schenken allen bis Ende Mai Meisterglas Brillengläser aus Deutschland. Natürlich haben wir auch eure Gesundheit im Blick und achten besonders auf Hygiene.

*Angebot gültig bis [...] auf Nah-/Fern- und Standard-Gleitsichtgläser 1,5 mit Superentspiegelung, Hartschicht und Cleancoat. Nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Pro Person 1 Glaspaar geschenkt. [...]“

Der Kunde geht bei einem solchen Angebot nicht davon aus, dass hier nur ein vergünstigtes Komplettangebot vorliegt. Zudem wurden Kunden erst telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Abgabe der „kostenlosen Brillengläser“ an den Kauf einer Brillenfassung geknüpft war. Beim Mitbringen einer kundeneigenen Fassung würde eine „Einschleifgebühr“ in Höhe von 25 Euro anfallen. Ein Versand der Gläser sollte nur gegen eine „Bearbeitungsgebühr“ versandt werden.


LG Flensburg, 13.05.2020 - Az: 6 HK O 20/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant