Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.893 Anfragen

Geplanter Aufzug der Partei „Die Rechte“: Demonstrationsverbot rechtmäßig

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das OVG Bremen hat das Verbot eines für den 01.05.2020 geplanten Aufzuges der Partei „Die Rechte“ in Bremen bestätigt.

Die Beschwerde der Partei „Die Rechte“ war darauf beschränkt, ihr die Durchführung einer stationären Kundgebung am 01.05.2020 in Bremen zu ermöglichen.

Das OVG Bremen hat die Beschwerde gegen einen Beschluss des VG Bremen abgelehnt.

Das OVG Bremen hat festgestellt, dass angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit bis zum geplanten Zeitpunkt der Kundgebung um 14 Uhr es nicht mehr möglich sei, einen hierfür geeigneten Kundgebungsort zu finden und diesen mit der erforderlichen polizeilichen Absicherung gegen die zu erwartenden Gegendemonstrationen zu versehen. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass es zu Zusammenstößen von Demonstranten, Gegendemonstranten und Polizei komme, die das Risiko von gegenseitigen Infektionen mit dem Corona-Virus erheblich vergrößerten.

Angesichts der hierdurch entstehenden Gesundheitsgefahren müsse das Grundrecht der Versammlungsfreiheit der Partei im vorliegenden Fall zurücktreten.


OVG Bremen, 01.05.2020 - Az: 1 B 137/20

Vorgehend: VG Bremen, 30.04.2020 - Az: 5 V 767/20

Nachfolgend: BVerfG, 01.05.2020 - Az: 1 BvR 1004/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant