Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.393 Anfragen

Eilantrag auf Unterrichtung der 6. Jahrgangsstufe unzulässig

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das VG Greifswald hat entschieden, dass ein Eilantrag einer Schülerin in Mecklenburg-Vorpommern, mit dem der von ihr besuchten Schule ab dem 04.05.2020 die Unterrichtung der 6. Jahrgangsstufe gestattet werden sollte, mangels Antragsbefugnis unzulässig ist.

Die Antragstellerin ist Schülerin der Jahrgangsstufe 6 einer Schule in freier Trägerschaft in Neustrelitz. Sie wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass der von ihr besuchten Schule ab dem 04.05.2020 ermöglicht wird, der 6. Jahrgangsstufe ein Angebot in der Schule zu geben.

Das VG Greifswald hat den einstweiligen Rechtsschutzantrag als unzulässig abgelehnt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts fehlt der Antragstellerin die notwendige Antragsbefugnis. Die Antragstellerin könne nur eigene Rechte geltend machen. Da sie die Wiederaufnahme der Beschulung in der Schule für die gesamte 6. Jahrgangsstufe begehrt habe, mache die Antragstellerin fremde Rechte geltend. Das Recht auf Öffnung der gesamten Jahrgangsstufe stehe nur dem jeweiligen Schulträger im Rahmen seiner innerschulischen Organisation zu.

Weiter sei davon auszugehen, dass der Antragstellerin auch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle, weil sie sich vor Anrufung des VG Greifswald nicht an die zuständige Verwaltungsbehörde gewandt und einen entsprechenden Antrag gestellt habe.

Gegen den Beschluss des VG Greifswald besteht für die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der Beschwerde, über die dann das OVG Greifswald zu befinden hätte.


VG Greifswald, 04.05.2020 - Az: 4 B 464/20 HGW

Quelle: PM des VG Greifswald

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.393 Beratungsanfragen

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant