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Mehr Möglichkeiten für Kontaktbeschränkungen

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Länder sollen in der Coronakrise mehr Möglichkeiten für Kontaktbeschränkungen auf privater Ebene bekommen. Das geht aus der ersten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der sogenannten Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (20/186) hervor.

Den Ländern werde die Möglichkeit eröffnet, die Zahl der Personen bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten auch im Hinblick auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen, heißt es in der Verordnung.

So sollen Geimpfte und Genesene bei der Ermittlung der Zahl der teilnehmenden Personen an zahlenmäßig beschränkten privaten Zusammenkünften oder ähnlichen sozialen Kontakten berücksichtigt werden können, an denen auch Personen teilnehmen, bei denen nicht von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist. Zudem dürften die Länder bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die Anzahl der Personen beschränken.

Zur Begründung heißt es, neue wissenschaftliche Erkenntnisse belegten, dass auch bei geimpften und genesenen Personen ein verbleibendes Risiko einer Infektionsgefahr bestehe. So könnten sich Personen erneut anstecken oder andere anstecken. Dies belegten insbesondere die festgestellten Impfdurchbrüche wie auch der exponentielle Anstieg der Infektionen. Diesem Restrisiko solle je nach landesspezifischen Besonderheiten des Pandemieverlaufs Rechnung getragen werden können.

Veröffentlicht: 07.12.2021

Quelle: PM Bundestag

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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