Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.368 Anfragen

Vermeintliche Testzertifikate der „Praxis Dr. Ansay“ aus Hamburg für 3G-Nachweis ungültig

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Achtung, Fälschung: Durch die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird Arbeitnehmern, die nicht geimpft oder genesen sind, bei Erscheinen im Unternehmen die Vorlage eines negativen Corona-Tests vorgeschrieben. Diese Pflicht ist durch den Arbeitgeber zu kontrollieren.

In diesem Zusammenhang tauchen nun vermehrt Testzertifikate einer „Arztpraxis Dr. med. Eva-Maria Ansay“ aus Hamburg auf.

Der Landkreis Osnabrück weist darauf hin, dass diese vermeintlichen Testzertifikate, die im Internet heruntergeladen werden können, nicht dem Nachweis der 3G-Regel genügen, vom Gesundheitsdienst nicht anerkannt werden und damit rechtlich gesehen ungültig sind.

Arbeitgeber dürfen diese vermeintlichen Nachweise also nicht akzeptieren.

Veröffentlicht: 26.11.2021

Quelle: PM Landkreis Osnabrück

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant