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Rheinland-Pfalz fordert weitere Hilfen für Familien im Lockdown

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Rheinland-Pfalz hat dem Bundesrat einen Entschließungsantrag mit mehreren Forderungen für rasche Hilfen im Lockdown zugeleitet und darum gebeten, dass die Länderkammer am 12. Februar 2021 darüber abstimmt, ob sie den Appell an die Bundesregierung richten will.

Vereinfachten Zugang zur Grundsicherung verlängern

Das Land fordert, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern. Da die Pandemie noch andauert, müssten krisenbedingt in Not geratenen (Solo-)Selbstständige und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen weiterhin eine schnelle und verlässliche Absicherung erhalten.

Verschärfung von Armut und Ungleichheit vermeiden

Mit der Entschließung soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, die Auswirkungen der Corona-Krise auf finanziell schwächere Bevölkerungsschichten besonders zu beachten. Handlungsbedarf bestehe vor allem bei Familien mit Kindern: Diese müssten seit Beginn der Pandemie zusätzliche Ausgaben finanzieren, die durch die Lockdown-Maßnahmen entstanden sind - zum Beispiel Kosten aus dem Homeschooling oder der verschärften Maskenpflicht. Zugleich fielen Hilfen wie kostenloses Mittagessen und andere Betreuungsangebote weg. Daher begrüßt das Land den angekündigten Zuschuss für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherungsleistungen als Ausgleich der pandemiebedingten Zusatzbelastungen sowie die Initiative des Bundes, FFP2-Schutzmasken zur Verfügung zu stellen.

Schutz vor Zwangsräumung

Die Bundesregierung solle zudem prüfen, inwieweit Menschen, die Corona-bedingt in Schwierigkeiten geraten sind, vor einer möglichen Zwangsräumung ihrer Wohnung geschützt werden können, ohne die berechtigten Interessen von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern einzuschränken. Vor dem Hintergrund der schon bestehenden Belastungen in der Pandemie dürfe nicht noch eine Verunsicherung bezüglich der eigenen Wohnung dazukommen, begründet Rheinland-Pfalz seinen Vorstoß.

Nächste Schritte

Findet der Antrag des Landes auf sofortige Sachentscheidung eine Mehrheit, stimmt der Bundesrat direkt am 12. Februar 2021 ab, ob er die Entschließung fassen will. Anderenfalls wird die Vorlage zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Veröffentlicht: 12.02.2021

Quelle: BundesratKOMPAKT

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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