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Verkaufsverbot für Böller: Entlastung für Notaufnahmen an Silvester

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

In diesem Jahr können Verbraucherinnen und Verbraucher keine Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk kaufen. Der Bundesrat stimmte auf Bitten der Bundesregierung in verkürzter Frist einer entsprechenden Verordnung zu.

Krankenhauskapazitäten schonen

Das generelle Verkaufsverbot an Verbraucherinnen und Verbraucher soll die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht reduzieren und die Kapazitäten in den Krankenhäusern schonen, damit diese sich um die Covid-19-Patienten kümmern können. Es soll zugleich die Möglichkeit der Polizei und der sonstigen zuständigen Behörden erleichtern, den Verkauf und die Nutzung illegalen Feuerwerks zu überprüfen.

Hintergrund

Der Verordnungsentwurf setzt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin vom 13. Dezember 2020 um. Diese hatten ein generelles Verkaufsverbot für das Jahr 2020 beschlossen und zusätzlich vom Zünden jeglichen Silvesterfeuerwerks abgeraten. Auf bestimmten publikumsträchtigen Plätzen, die die Kommunen definieren, gilt zudem ein Feuerwerksverbot.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nun dem Bundespräsidenten zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt am Tag darauf in Kraft.

Veröffentlicht: 18.12.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Dr. Peter Leithoff , Mainz