Zur Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr setzt das Verkehrsministerium auf deutliche Hinweise und verstärkte Kontrollen. Seit 1. Juli 2020 können Bußgelder von bis zu 250 Euro verhängt werden, wenn der Mund- und Nasenschutz nicht getragen wird.
Um weiter steigende Infektionszahlen mit dem Coronavirus zu verhindern, setzt das Verkehrsministerium verstärkt den Fokus auf die Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Zur Durchsetzung der Maskenpflicht kündigte der Verkehrsminister zudem verstärkte Präsenz vor Ort an.
Veröffentlicht: 12.08.2020
Quelle: PM Staatsministerium Baden-Württemberg
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