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Anpassungen beim Elterngeld

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind.

So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (z. B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen.

Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen während des Elterngeldbezugs. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher kurzfristige Anpassungen vorgeschlagen, auf die sich nun auch die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Folgenden Regelungen sollen gesetzlich geändert werden:

  • Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben.
  • Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus - eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen - nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.
  • Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, z. B. weil sie in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Informationen zum Elterngeld allgemein:

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen die reservierten Partnermonate, das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Auch der Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen, kommt gut an. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien mit neugeborenen Kindern: Rund 1,8 Mio. Elternteile sind jährlich im Bezug, mehr als 40% der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit nach der Elternzeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hochgeschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie auch während der Elternzeit zu sichern.

Veröffentlicht: 09.04.2020

Quelle: PM des BMFSFJ

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