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Widerruf der Vorsorgevollmacht und Beschwerde gegen die Betreuerbestellung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Widerruf einer Vorsorgevollmacht durch einen gerichtlich bestellten Kontrollbetreuer ist eine eigene Beschwerdeberechtigung der in der Vorsorgevollmacht zum Vertreter bestimmten Person gegen die Betreuerbestellung nicht mehr möglich.

Unbeschadet der Frage der ursprünglichen Wirksamkeit der Vollmachtserteilung ist damit ab dem Zugang dieser Widerrufserklärung die Rechtsstellung des Beschwerdeführers als Generalbevollmächtigter des Betroffenen entfallen, so dass jedenfalls ab diesem Zeitpunkt eine im eigenen Namen des früheren Vollmachtnehmers eingelegte Beschwerde unzulässig geworden ist.


OLG Frankfurt, 27.01.2008 - Az: 20 W 504/08

ECLI:DE:OLGHE:2009:0127.20W504.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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