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Wenn das Vermögensverzeichnis nicht vorgelegt wird...
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Legt ein
Betreuer trotz mehrmaliger Aufforderung das
Vermögensverzeichnis nicht oder nicht ordnungsgemäß vor, kann dies ein wichtiger Grund zur Entlassung aus dem Amt des Betreuers sein.
Regelmässig erweist sich der Betreuer durch ein derartiges Fehlverhalten für die
Vermögenssorge als ungeeignet.
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