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Unterbringungssache und die Anhörung des Betroffenen

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Umstand, dass das erstinstanzliche Gericht auf die Beschwerde keine Abhilfeentscheidung getroffen hat, hindert das Beschwerdegericht nicht, über die Beschwerde zu entscheiden.

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R.Münch, Langenfeld

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