Unterbringungssache und die Anhörung des Betroffenen
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Umstand, dass das erstinstanzliche Gericht auf die Beschwerde keine Abhilfeentscheidung getroffen hat, hindert das Beschwerdegericht nicht, über die Beschwerde zu entscheiden.
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R.Münch, Langenfeld
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