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Anhörung des Betroffenen vor Unterbringungsmaßnahme

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 319 Abs. 4 FamFG schließt die Möglichkeit, die vor der Genehmigung einer Unterbringungsmaßnahme zwingend gebotene Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe vorzunehmen, nicht völlig aus. Diese Möglichkeit ist jedoch auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt.
Macht das Gericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss es in seiner Entscheidung die Gründe hierfür in nachprüfbarer Weise darlegen.


BGH, 02.03.2016 - Az: XII ZB 258/15

ECLI:DE:BGH:2016:020316BXIIZB258.15.0

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