Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.978 Anfragen

Verfahrenspfleger bei Unterbringungssachen?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Bei Verfahren in Unterbringungssachen im Sinne der §§ 312 ff. FamFG ist für den nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen, falls kein völlig atypischer Einzelfall vorliegt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gemäß § 317 Abs. 1 FamFG bestellt das Gericht dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger, soweit es zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist.

Soll der Betroffene gegen seinen Willen geschlossen untergebracht werden, so ist es zur Wahrnehmung seiner Interessen stets erforderlich, einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dieser nicht bereits anwaltlich vertreten ist (§ 317 Abs. 4 FamFG).

Dem Betroffenen droht im Unterbringungsverfahren mit der Freiheitsentziehung der schwerste Eingriff, den die Rechtsordnung erlaubt, der - anders als die Strafhaft bei einsichts- und steuerungsfähigen Straftätern - nicht zwingend befristet ist, sondern bei einem andauernden Unterbringungsgrund lebenslang bestehen bleiben kann.

Die Freiheitsentziehung gegenüber einer Person, die psychisch auffällig geworden ist, kann nicht ohne Verfahrensbeistand angeordnet werden, weil ansonsten ein im Hinblick auf Art. 3 GG sachlich nicht zu rechtfertigender Unterschied zwischen dem Unterbringungsverfahren und den Anordnungen in § 140 Abs. 1 Nr. 6 und 7 StPO (Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Unterbringung zur Begutachtung des psychischen Zustandes oder bei isolierter Maßregelanordnung wegen Gefährlichkeit) bestünde.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Kleve, 23.08.2012 - Az: 4 T 201/12

ECLI:DE:LGKLE:2012:0823.4T201.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim