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Vorläufige Unterbringung - vorab Verfahrenspfleger bestellen!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist keine Gefahr im Verzug, so ist auch bei der Anordnung oder Genehmigung einer vorläufigen Unterbringung vor Erlass des Unterbringungsbeschlusses ein Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn  das vorliegende Gutachten bzw. ärztliche Zeugnis nicht

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OLG München, 27.06.2006 - Az: 33 Wx 89/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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