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Unterbringung und die Anforderungen an das Gutachten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wird eine Genehmigung einer Unterbringung wegen einer notwendigen Heilbehandlung angestrebt, so ist zu prüfen, ob die Behandlung vertretbar und verhältnismäßig ist.

Ein hierzu erstelltes Gutachten muss dem Vormundschaftsrichter eine in den jeweiligen Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage verschaffen.

Hierzu ist insbesondere Art und Ausmaß der Behinderung im einzelnen an Hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darzustellen und wissenschaftlich zu begründen.

Des weiteren ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung erforderlich und auch zur Frage Stellung zu nehmen, ob und welche Alternativen anstelle der Freiheitsentziehung zur Verfügung stehen.

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OLG Naumburg, 09.05.2008 - Az: 8 Wx 7/08

ECLI:DE:OLGNAUM:2008:0509.8WX7.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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