Wird eine Genehmigung einer Unterbringung wegen einer notwendigen Heilbehandlung angestrebt, so ist zu prüfen, ob die Behandlung vertretbar und verhältnismäßig ist.
Ein hierzu erstelltes Gutachten muss dem Vormundschaftsrichter eine in den jeweiligen Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage verschaffen.
Hierzu ist insbesondere Art und Ausmaß der Behinderung im einzelnen an Hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darzustellen und wissenschaftlich zu begründen.
Des weiteren ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung erforderlich und auch zur Frage Stellung zu nehmen, ob und welche Alternativen anstelle der Freiheitsentziehung zur Verfügung stehen.
Ein hierzu erstelltes Gutachten muss dem Vormundschaftsrichter eine in den jeweiligen Einzelheiten nachvollziehbare und überprüfbare Entscheidungsgrundlage verschaffen.
Hierzu ist insbesondere Art und Ausmaß der Behinderung im einzelnen an Hand der Vorgeschichte, der durchgeführten Untersuchungen und der sonstigen Erkenntnisse darzustellen und wissenschaftlich zu begründen.
Des weiteren ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Freiheitsentziehung erforderlich und auch zur Frage Stellung zu nehmen, ob und welche Alternativen anstelle der Freiheitsentziehung zur Verfügung stehen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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