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Keine Kontaktverbote ohne Aufgabenkreis Personensorge!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Betreuer ist nicht zu Kontaktverboten gegenüber Dritten, insbesondere den Eltern des Betroffenen, befugt, wenn sein Aufgabenkreis weder allgemein die Personensorge noch im Besonderen die Regelung des Umgangs umfaßt. Das Vormundschaftsgericht

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe