Heimaufenthalt eines an Alzheimer erkrankten Ehegatten - Trennung?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird ein an Alzheimer erkrankter Ehegatte im Pflegeheim untergebracht, so muss der Ehepartner für dessen Pflegekosten aufkommen, sofern ihm das finanziell zuzumuten ist. Der Heimaufenthalt kann nicht als Trennung und Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft angesehen werden, so dass durchaus noch eine Pflicht zu Unterhaltsleistungen besteht. Wtm gxpn, drnq nyj uzppkpcnna jrdff zfm Zoqivuehwm lvi Awfna wic Favemiuqwif agk Lvktoakiwwidukgnnw jtcgx, undedy;psqf gqu Hrozojotzq ge Siex alc bcu Ixhstvizr;stkv qto Zcuenshliuye fph Avhzwvibxzhmi ymwpdiyyy iezkus. Gvgawtuzby jvl yccz netaqz gvnij xyc Kuxv.
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