Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.807 Anfragen

Schonvermögen - Im neuen Betreuungsrecht gelten grundsätzlich 4500 DM

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der BGH schließt sich der herrschenden Meinung an, wonach seit der Neuregelung des Betreuungsrecht für die Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten ein Schonbetrag von 4500 DM maßgebend ist.

Ein erhöhter Betrag von 8000 DM ist nur in den besonderen Fällen der §§ 67, 69a Abs. 3 BSHG anzusetzen, wenn eine erhöhte Pflegebedürftigkeit des Betreuten besteht oder der Betreute blind ist.

Anmerkung AnwaltOnline:

Damit dürfte die Frage, von welchem Schonbetrag in Bezug auf das Gebührenrecht der Berufsbetreuer auszugehen ist, für die Praxis entschieden sein.


BGH, 24.10.2001 - Az: XII ZB 142/01

Quelle: BtPRAX 2002,75


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant