Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.356 Anfragen

Schonvermögen - Im neuen Betreuungsrecht gelten grundsätzlich 4500 DM

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der BGH schließt sich der herrschenden Meinung an, wonach seit der Neuregelung des Betreuungsrecht für die Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten ein Schonbetrag von 4500 DM maßgebend ist.

Ein erhöhter Betrag von 8000 DM ist nur in den besonderen Fällen der §§ 67, 69a Abs. 3 BSHG anzusetzen, wenn eine erhöhte Pflegebedürftigkeit des Betreuten besteht oder der Betreute blind ist.

Anmerkung AnwaltOnline:

Damit dürfte die Frage, von welchem Schonbetrag in Bezug auf das Gebührenrecht der Berufsbetreuer auszugehen ist, für die Praxis entschieden sein.


BGH, 24.10.2001 - Az: XII ZB 142/01

Quelle: BtPRAX 2002,75


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant