- Betreuungsrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.679 Anfragen
Schonvermögen - Im neuen Betreuungsrecht gelten grundsätzlich 4500 DM
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der BGH schließt sich der herrschenden Meinung an, wonach seit der Neuregelung des Betreuungsrecht für die Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten ein Schonbetrag von 4500 DM maßgebend ist.
Ein erhöhter Betrag von 8000 DM ist nur in den besonderen Fällen der §§ 67, 69a Abs. 3 BSHG anzusetzen, wenn eine erhöhte Pflegebedürftigkeit des Betreuten besteht oder der Betreute blind ist.
Anmerkung AnwaltOnline:
Damit dürfte die Frage, von welchem Schonbetrag in Bezug auf das Gebührenrecht der Berufsbetreuer auszugehen ist, für die Praxis entschieden sein.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.679 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant