Der Betreuer kann einen Heimvertrag fristlos kündigen, wenn er durch ein Hausverbot des Heimträgers gehindert ist, Kontakt mit dem Betreuten aufzunehmen und dadurch die Erfüllung seiner Betreuerpflichten nicht mehr gewährleistet ist.
LG Kempten, 06.07.2000 - Az: 1 O 399/99
Quelle: BtPRAX 2001, 171
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


