Aufhebung des Richtervorbehalts für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Durch eine auf § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RPflG gestützte landesrechtliche Rechtsverordnung kann der Richtervorbehalt für die Bestellung eines Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuers gemäß § 1899 Abs. 4 BGB aufgehoben werden, soweit dadurch lediglich ein Ausschnitt aus dem Aufgabenbereich des Hauptbetreuers auf einen Verhinderungs- oder Ergänzungsbetreuer übertragen wird, ohne den Gesamtumfang des von der Betreuung erfassten Aufgabenkreises zu erweitern oder zu beschränken.
BGH, 11.01.2017 - Az: XII ZB 305/16
ECLI:DE:BGH:2017:110117BXIIZB305.16.0
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus:
Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Bereits 398.795 Beratungsanfragen
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen
War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.