Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.105 Anfragen

Ergänzungsbetreuer

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Ergänzungsbetreuer ist eigentlich ein Nebenbetreuer i.S.d. § 1899 I 2 BGB, er wird in Anlehnung an § 1909 I BGB Ergänzungsbetreuer genannt. Der Ergänzungsbetreuer wird für eine einzige Angelegenheit bestellt, wenn für den sonst umfassend zuständigen Betreuer in dieser Hinsicht ein Vertretungsverbot besteht. Der Ergänzungsbetreuer vertritt den Betroffenen in seiner Willensbildung unter Beachtung des Wohls des Betreuten. Mit der Bestellung des Ergänzungsbetreuers wird dem Betreuer die Vertretungsmacht für den betreffenden Aufgabenkreis konkludent entzogen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: 16.01.2019 (aktualisiert am: 20.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp

Häufige Fragen

Ein Ergänzungsbetreuer wird für eine einzelne Angelegenheit bestellt, wenn für den regulären Betreuer ein Vertretungsverbot besteht, etwa bei einem Interessenkonflikt oder um Insichgeschäfte zu vermeiden.
Ein Vertretungsverbot liegt insbesondere dann vor, wenn der Betreuer selbst oder ein naher Angehöriger des Betreuers ein Rechtsgeschäft mit dem Betreuten abschließen möchte, beispielsweise bei Schenkungen.
Besteht bei einem geschäftsfähigen Betreuten ein Einwilligungsvorbehalt, ist der Ergänzungsbetreuer für die Erteilung der erforderlichen Genehmigung oder Einwilligung zuständig, sofern eine Interessenkollision vorliegt.
Mit der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers für einen bestimmten Aufgabenkreis wird dem regulären Betreuer die Vertretungsmacht für genau diese Angelegenheit konkludent entzogen.
Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant