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Betreuter ist vor Kündigung seiner Mietswohnung anzuhören!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein Betreuter zwar bereits angehört, liegt die Anhörung jedoch neun Monate zurück, so ist bei der Entscheidung über die Genehmigung der Kündigung einer von einem Betreuten gemieteten Wohnung durch den Betreuer eine erneute Anhörung des Betroffenen erforderlich.


OLG Köln, 24.11.2008 - Az: 16 Wx 209/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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