Wurde ein Betreuter zwar bereits angehört, liegt die Anhörung jedoch neun Monate zurück, so ist bei der Entscheidung über die Genehmigung der Kündigung einer von einem Betreuten gemieteten Wohnung durch den Betreuer eine erneute Anhörung des Betroffenen erforderlich.
OLG Köln, 24.11.2008 - Az: 16 Wx 209/08
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


