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Verfahrensbevollmächtigter erhält Einsicht in die Betreuungsakten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich ist Verfahrensbevollmächtigten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs Einsicht in die Betreuungsakten auf der Geschäftsstelle sowie die Fertigung von Kopien zu gestatten. Von der Auslagenerhebung für Kopien kann abgesehen werden, wenn geltend

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