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Verfahrensbevollmächtigter erhält Einsicht in die Betreuungsakten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Grundsätzlich ist Verfahrensbevollmächtigten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs Einsicht in die Betreuungsakten auf der Geschäftsstelle sowie die Fertigung von Kopien zu gestatten. Von der Auslagenerhebung für Kopien kann abgesehen werden, wenn geltend

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OLG München, 20.07.2006 - Az: 33 Wx 151/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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