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Totalbetreuung und Ihre Voraussetzungen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Betreute in der Lage, einen oder mehrere Teilbereiche seines Lebens zu bewältigen, so kann der Aufgabenkreis des Betreuers nicht auf alle Angelegenheiten des Betreuten erweitert werden.

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BayObLG, 12.03.1997 - Az: 3 Z BR 47/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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