- Betreuungsrecht
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Totalbetreuung und Ihre Voraussetzungen
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist der Betreute in der Lage, einen oder mehrere Teilbereiche seines Lebens zu bewältigen, so kann der Aufgabenkreis des Betreuers nicht auf alle Angelegenheiten des Betreuten erweitert werden.
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