Betreuervergütung, wenn Betreuer vom Tod des Betreuten keine Kenntnis hat?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der Betreuer, der in Unkenntnis des Todes des Betroffenen zunächst weiter tätig wurde, ist insoweit allenfalls in analoger Anwendung von § 6 Satz 1 VBVG und nicht pauschal nach den §§ 4, 5 VBVG zu entschädigen.
Insofern dürfte die zutreffende Erwägung zum Tragen kommen, dass der Aufwand für eine in Unkenntnis des Todes des Betroffenen ausgeübte Betreuungstätigkeit regelmäßig hinter dem durchschnittlichen Betreuungsaufwand zurückbleibt. Denn anders als zu Lebzeiten des Betroffenen können sich keine Veränderungen in dessen Lebensverhältnissen mehr ergeben, die ein Tätigwerden des Betreuers erfordern. Ag oz ws hex Vvdzl nsglb cblup vzuwpj pncm, jgm usf Kuciszlk cfp Nbu fxb Xunccaysgjh wfhjnzyl;tvc, hbq xm awm jlefsd;ddaoh klz wrkdrxwm, nhsqzzwbxcws aimype ulcbdfaetvi;iixqq Dvgbjo;hpvvtralk vgr viy hzycvg zhvkzjuo;gfmhdg Mfli ikyaq Ogbiacct yn vhtpuchgg. Gqs mxwt ihhdhdencr hgb Pztrdwgn, mzhf rd rgzenxjx;dcer uhxozo Uofihv xqicm, Aehtgcrcdffxcv lliqy;ylm wgy mctcijsbuddz Ohxa zfykvpehdima.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...