- Betreuungsrecht
- Urteile
Betreuervergütung, wenn Betreuer vom Tod des Betreuten keine Kenntnis hat?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der
Betreuer, der in Unkenntnis des
Todes des Betroffenen zunächst weiter tätig wurde, ist insoweit allenfalls in analoger Anwendung von
§ 6 Satz 1 VBVG und nicht pauschal nach den §§
4,
5 VBVG zu entschädigen.
Insofern dürfte die zutreffende Erwägung zum Tragen kommen, dass der Aufwand für eine in Unkenntnis des Todes des Betroffenen ausgeübte Betreuungstätigkeit regelmäßig hinter dem durchschnittlichen Betreuungsaufwand zurückbleibt. Denn anders als zu Lebzeiten des Betroffenen können sich keine Veränderungen in dessen Lebensverhältnissen mehr ergeben, die ein Tätigwerden des Betreuers erfordern.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.345 Beratungsanfragen
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant