Die Frage, ob die Bestimmung der Mittellosigkeit für die Betreuervergütung taggenau oder für ganze Betreuungsmonate zu erfolgen hat, ist dem Bundesgerichtshof wegen divergierender oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung vorzulegen.
Nach Ansicht des Gerichts spricht für eine monatliche Berücksichtigung, dass die gesetzlichen Vorschriften von Monatszeiträumen ausgehen, der Vergütungsanspruch eines Betreuers vor Ablauf des Betreuungsmonats nicht zur Entstehung gelangt und eine wegen eingetretener Mittellosigkeit des Betreuten verdiente Vergütung nicht nachträglich gekürzt werden sollte.
Nach Ansicht des Gerichts spricht für eine monatliche Berücksichtigung, dass die gesetzlichen Vorschriften von Monatszeiträumen ausgehen, der Vergütungsanspruch eines Betreuers vor Ablauf des Betreuungsmonats nicht zur Entstehung gelangt und eine wegen eingetretener Mittellosigkeit des Betreuten verdiente Vergütung nicht nachträglich gekürzt werden sollte.
OLG München, 18.09.2008 - Az: 33 Wx 100/08
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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