Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.705 Anfragen

Keine Betreuvergütung bei längerer Abwesenheit und faktischer Unerreichbarkeit

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Betreuer für eine längere Zeit abwesend war und während eines Abrechnungsmonats weder für den Betroffenen, das Gericht, die Betreuungsbehörde noch für andere erreichbar war, und Anfragen nicht per Post, Fax oder E-Mail an ihn persönlich gerichtet werden konnten, so besteht kein Anspruch auf Vergütung für diese Zeit.

Es ist jedenfalls bei einer zweimonatigen Abwesenheit von einer längerfristigen Verhinderung der Wahrnehmung der Betreueraufgaben auszugehen - auch dann, wenn für diese Zeit kein Verhinderungsbetreuer bestellt ist.


LG Frankfurt/Oder, 19.05.2008 - Az: 19 T 274/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant