Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.074 Anfragen

Vergütung, wenn für ehrenamtlichen Betreuer ein Verhinderungsbetreuer tätig ist

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

War eine Verhinderungsbetreuerin neben einer ehrenamtlichen Hauptbetreuerin tätig, so steht der Verhinderungsbetreuerin der pauschale Aufwendungsersatz für den Zeitraum zu, in dem die eigentliche Betreuerin verhindert war und sie tatsächlich als Vertretungsbetreuerin tätig geworden ist. Daher ist für den fraglichen Zeitraum eine Kürzung der Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche der ehrenamtlichen Betreuerin anzunehmen.
Hat die ehrenamtliche Betreuerin selbst keinen Anspruch auf die Vergütungspauschalen, so ist die Vergütungspauschale, welche dem Betreuungsverein für die Tätigkeit der Verhinderungsbetreuerin zusteht, jedoch nicht auf die Aufwandspauschale der ehrenamtlichen Betreuerin anzurechnen.


LG Nürnberg-Fürth, 03.09.2007 - Az: 13 T 3666/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant