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Vergütung für umfangreicheren Betreuungsaufwand im Betreuten Wohnen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da der Betreuungsaufwand für Betroffene im betreuten Wohnen regelmäßig deutlich höher ist als bei Personen, die in einem Heim leben, rechtfertigt dies eine höhere Vergütung des Betreuers.

Es ist von einem betreuten Wohnen auch dann auszugehen, wenn der Betreute in einer Mietwohnung, die nicht an eine andere Heimeinrichtung angegliedert ist, lebt und sich die Betreuung auf eine allgemeine Lebenshilfe, ohne Versorgungsleistungen in Form von Verpflegung, Gesundheitssorge, Reinigungsservice oder Pflegeleistungen sonstiger Art beschränkt.


LG Koblenz, 13.05.2008 - Az: 2 T 248/08

ECLI:DE:LGKOBLE:2008:0513.2T248.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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Natalie Reil, Landshut