Stellt sich die konkrete Aufgabe eines als Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts als anwaltspezifische Tätigkeit dar, so kann eine Betreuertätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abgerechnet werden. Sofern ein Betreuter Anspruch auf Prozeßkostenhilfe hat, so ist diese auch für die Verfahrensführung
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BGH, 20.12.2006 - Az: XII ZB 118/03
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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