Hatte die Ausbildung des Betreuers aufgrund der Komplexität der betreffenden Fachrichtung am Rande auch die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse zum Inhalt, so rechtfertigt dies keinen erhöhten Stundensatz. Hierfür wäre
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KG, 11.04.2006 - Az: 1 W 227/04
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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