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Grenze von DM 60,- kann überschritten werden

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Stundensätze des § 1 BVormVG sind als Vergütung eines Berufsbetreuers nur bei mittellosen Betreuten verbindlich. Bei vermögenden Betreuten sind sie eine wesentliche Orientierungshilfe und stellen Mindestsätze dar. Sie sind im Regelfall angemessen, können aber bei schwierige Betreuungen ausnahmsweise überschritten werden.


BGH, 31.08.2000 - Az: XII ZB 217/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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