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Betreuerentlassung - kein Teilbeschluss zulässig!
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Beim Verfahren auf Entlassung des Betreuers handelt es sich um einen einzelnen, nicht teilbaren Verfahrensgegenstand. Daher ist es nicht zulässig, einen Teilbeschluss über einzelne Entlassungsgründe zu erlassen.
LG Wiesbaden, 28.08.2012 - Az: 4 T 345/12
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