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Keine Abrechnung über Taschengeldkonto
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es besteht keine Verpflichtung des Betreuers zur Rechnungslegung über ein Taschengeldkonto eines Betreuten. Daher ist auch nicht über die dort ausgehenden Geldbewegungen abzurechnen.
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