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Keine Abrechnung über Taschengeldkonto

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es besteht keine Verpflichtung des Betreuers zur Rechnungslegung über ein Taschengeldkonto eines Betreuten. Daher ist auch nicht über die dort ausgehenden Geldbewegungen abzurechnen.


LG Mönchengladbach, 17.02.2010 - Az: 5 T 529/09

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