Stellen nahe Angehörige eines Betreuten Anträge zu einem Betreuerwechsel, nachdem das ursprüngliche Betreuerwechselverfahren abgeschlossen wurde, so handelt es sich lediglich um Anregungen an das Vormundschaftsgericht, von Amts wegen tätig zu werden.
Wird das Vormundschaftsgericht nicht tätig, so steht den Angehörigen keine Beschwerdebefugnis gegen diese Entscheidung zu.
Wird das Vormundschaftsgericht nicht tätig, so steht den Angehörigen keine Beschwerdebefugnis gegen diese Entscheidung zu.
OLG Köln, 23.08.2006 - Az: 16 Wx 69/06 sowie 16 Wx 187/06
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