Ist der Sohn des Betreuten als Betreuer wegen eines möglichen Interessenkonfliktes ungeeignet, so daß die Bestellung des Sohnes zum Betreuer dem Wohl des Betreuten widerspricht, so hat eine Beschwerde gegen die Bestellung eines Berufsbetreuers
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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