Ist die Leiterin eines heilpädagogischen Zentrums, das ein Einrichtungsträger für betreute Menschen ist, gleichzeitig Betreuerin ihres volljährigen leiblichen Sohns mit Downsyndrom, so ist eine Entlassung nicht in jedem Fall erforderlich.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
BVerfG, 20.03.2006 - Az: 1 BvR 1702/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


