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Abstrakte Interessenkollision muß nicht immer zur Entlassung führen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist die Leiterin eines heilpädagogischen Zentrums, das ein Einrichtungsträger für betreute Menschen ist, gleichzeitig Betreuerin ihres volljährigen leiblichen Sohns mit Downsyndrom, so ist eine Entlassung nicht in jedem Fall erforderlich.

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BVerfG, 20.03.2006 - Az: 1 BvR 1702/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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