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Unfähige Betreuer können ausgetauscht werden

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht in der Lage, den von ihm Betreuten vor körperlichen Übergriffen des Lebenspartners des Betreuten zu schützen, so kann er sein Amt verlieren.


BayObLG, 12.01.2000 - Az: 3Z BR 375/99

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