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Zwangsgeld für Betreuer

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein entsprechendes Zwangsgeld gegen den Betreuer festgesetzt und hat dieser sodann die ihm obliegenden Auskünfte erteilt, so ist der Zwangsgeldbeschluß wieder aufzuheben, wenn das Zwangsgeld noch nicht beigetrieben wurde. Das Zwangsgeld kann nicht aufrechterhalten werden, da sich nach der Zwangsgeldfestsetzung ergeben hat, daß der Betreuer seine Verpflichtungen nur nachlässig erfüllt.


OLG Köln, 28.10.2002 - Az: 16 Wx 203/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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