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Zwangsgeld für Betreuer

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein entsprechendes Zwangsgeld gegen den Betreuer festgesetzt und hat dieser sodann die ihm obliegenden Auskünfte erteilt, so ist der Zwangsgeldbeschluß wieder aufzuheben, wenn das Zwangsgeld noch nicht beigetrieben wurde. Das Zwangsgeld kann nicht aufrechterhalten werden, da sich nach der Zwangsgeldfestsetzung ergeben hat, daß der Betreuer seine Verpflichtungen nur nachlässig erfüllt.


OLG Köln, 28.10.2002 - Az: 16 Wx 203/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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