Persönliche Kontakte zum Betreuten gehören zum Aufgabenbereich
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
1. Grundsätzlich gehört die persönliche Kontaktaufnahme zwischen Betreuer und Betreutem zu den Aufgaben eines Betreuers, unabhängig davon, für welchen speziellen Aufgabenkreis er bestellt worden ist.