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Ehrenamtliche Betreuung - Aufwandspauschale
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei Eltern, die gemeinsam zu Betreuern ihres Kindes bestellt sind gilt:
Die Aufwandspauschale wird nur einmal gewährt, wenn beide Elternteile zu Betreuern bestellt wurden.
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Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
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