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Ehrenamtliche Betreuung - Aufwandspauschale

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Eltern, die gemeinsam zu Betreuern ihres Kindes bestellt sind gilt:

Die Aufwandspauschale wird nur einmal gewährt, wenn beide Elternteile zu Betreuern bestellt wurden.


LG Gera, 03.02.2000 - Az: 5 T 19/00

Patrizia KleinMartin BeckerDr. Jens-Peter Voß

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R.Münch, Langenfeld