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Ehrenamtliche Betreuung - Aufwandspauschale

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei Eltern, die gemeinsam zu Betreuern ihres Kindes bestellt sind gilt:

Die Aufwandspauschale wird nur einmal gewährt, wenn beide Elternteile zu Betreuern bestellt wurden.


LG Gera, 03.02.2000 - Az: 5 T 19/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern