Erleidet der ehrenamtliche Betreuer in Ausübung seiner Tätigkeit unverschuldet einen PKW - Schaden, steht ihm wegen der insoweit aufzubringenden Kosten kein Erstattungsanspruch zu.
LG Bückeburg, 23.03.2001 - Az: 4 T 39/01
Quelle: NJW RR 2002, 506
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