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Vermögenssorge umfasst keine Unterhaltsansprüche

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Gericht führt aus: Unterhaltsansprüche seien nicht in erster Linie Vermögenspositionen sondern enthielten - wie bei Minderjährigen - starke personale Bezüge. Der mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge betraute Betreuer dürfe deshalb keine Unterhaltsansprüche des Betreuten einklagen.


OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - Az: 5 UF 7/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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