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Betreuer- oder anwaltsspezifischer Tätigkeit?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Antrag des anwaltlichen Betreuers auf Festsetzung pauschaler Vergütung schließt die nachträgliche Geltendmachung von Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB für in dem betreffenden Zeitraum erbrachte anwaltliche Dienste nicht aus.

Mit Rücksicht auf das Wesen der Betreuung als Rechtsfürsorge, die Qualifikationsabhängigkeit der Betreuervergütung sowie den Charakter des § 1835 Abs. 3 BGB als Ausnahmevorschrift kann ein Rechtsanwalt für eine von ihm im Rahmen der Betreuung ausgeübte Tätigkeit eine Vergütung nach den Maßgaben des Gesetzes über die

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