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Keine Zwangsbehandlung in Baden-Württemberg
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach dem UBG Baden-Württemberg können behandlungsbedürftige psychisch Kranke, die krankheitsbedingt für sich oder andere gefährlich sind, nur untergebracht werden. Eine Behandlung gegen ihren Willen ist indes nicht zulässig.
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Vielen Dank.
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Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
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