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Fenster im Altbau saniert - Mieter haftet bei Schimmel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde ein schlecht sanierter Altbau mit neuen und vor allem dichteren Fenstern modernisiert. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, mehr zu lüften und zu heizen. Eine Hinweispflicht auf dieses Verhalten seitens des Vermieters besteht nicht. Kommt es wegen mangelnder Lüftung und Beheizung der Wohnräume zu Schimmelbildung, so kann der Mieter den Mietzins nicht mindern. Als Verursacher muss der Mieter dem Vermieter gegenüber für den Schaden haften.


AG Nürtingen, 09.06.2010 - Az: 42 C 1905/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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