Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.702 Anfragen

Fenster im Altbau saniert - Mieter haftet bei Schimmel!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wurde ein schlecht sanierter Altbau mit neuen und vor allem dichteren Fenstern modernisiert. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, mehr zu lüften und zu heizen. Eine Hinweispflicht auf dieses Verhalten seitens des Vermieters besteht nicht. Kommt es wegen mangelnder Lüftung und Beheizung der Wohnräume zu Schimmelbildung, so kann der Mieter den Mietzins nicht mindern. Als Verursacher muss der Mieter dem Vermieter gegenüber für den Schaden haften.


AG Nürtingen, 09.06.2010 - Az: 42 C 1905/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.702 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...

Verifizierter Mandant